Energetische Sanierung umsetzen? Für WEG finanziell nicht machbar

Alarmierende Ergebnisse einer Umfrage zeigen, dass Wohnungseigentümer (WEG9 oft nicht in der Lage sind, die anstehenden Sanierungsaufgaben finanziell zu bewältigen.
 
Das sagen laut einer Umfrage des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) 96 Prozent der rund 1600 angefragten Immobilienverwaltungen.
Neben dem überwältigenden Anteil derer, die die WEG nicht in der Lage sehen, umfassende energetische Sanierungen vorzunehmen (96 Prozent), gaben 87 Prozent der Verwalter an, dass selbst der Austausch einer älteren Heizung und der Einbau einer Wärmepumpe nicht möglich sei.

Der VDIV hat festgestellt, dass Hausbesitzer aufgrund der geplanten Überarbeitung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) und der EU-Gebäuderichtlinie vor umfangreichen Sanierungsaufgeben stehen werden.

Wenn z.B. alle Gebäude bis zum Jahr 2033 mind. die Energieeffizienzklasse D erreichen müssen, werden die Eigentümer gezwungen sein, mehr Mittel in die Renovierung und Sanierung ihrer Gebäude zu investieren, als bisher angenommen wurde.

88 Prozent der befragten Verwalter wollen den Gemeinschaften daher eine Erhöhung der Erhaltungsrücklagenzahlungen vorschlagen. Im Durchschnitt soll die Erhöhung bei rund 60 Prozent liegen. Allerdings sind sich 90 Prozent der Verwalter unsicher, ob die Eigentümer finanziell dazu in der Lage sein werden, die erhöhten Rücklagen zu bewältigen.

Was ist zu tun?

„Die Ergebnisse sind alarmierend. In Zeiten steigender Zinsen und hoher Inflation kommen die Sanierungspläne der Bundesregierung zur Unzeit. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass Wohnungseigentümer die finanziellen Mittel nicht aufbringen können. Am Ende steht womöglich der Notverkauf des lang ersehnten Eigentums“, so VDIV Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.

„Der Einbau eines neuen Heizsystems macht zudem nur Sinn, wenn dieser in ein energetisches Gesamtkonzept des Wohngebäudes integriert wird. Ein entsprechend kostenfrei zur Verfügung stehender Sanierungsfahrplan, wie im Koalitionsvertrag 2021 angekündigt, würde die dann zu erwartenden Kosten benennen und zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Bis heute fehlt jedoch jegliche Umsetzung.“

„Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass an zwei Stellschrauben gedreht werden muss. Zum einen ist es notwendig, die Umsetzungszeiträume von GEG und EPBD zu strecken. Zum anderen müssen bestehende Förderprogramme und Zuschüsse deutlich aufgestockt und neue steuerliche Abschreibmodelle aufgelegt werden. Insoweit bleibt abzuwarten, ob die kürzliche Ankündigung der Bundesregierung, bei dieser Mammutaufgabe tatsächlich „niemanden im Stich“ lassen zu wollen, Realität werden wird“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler abschließend.

Zum Hintergrund:

Rund 10 Millionen Wohnungen, etwa 23 Prozent aller Wohnungen in Deutschland, liegen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Bereits 1977 gab sich Deutschland mit der Wärmeschutzverordnung (WSVO), die maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizienten für Außenbauteile festlegte, erste rechtliche Richtlinien für den Klimaschutz in Gebäudebestand. Seitdem hat es regelmäßig Aktualisierungen und neue Vorschriften gegeben – zuletzt durch Ukraine-Krieg und Klimakrise so häufig und gleichzeitig kurzfristig in der Umsetzung wie nie zuvor. Diese sorgen für große Herausforderungen für den Gebäudebestand, der zu ca. 36 Prozent unsaniert, zu ca. 51 Prozent teilsaniert und nur zu etwa 4 Prozent vollsaniert ist (rund 8 Prozent sind Neubau). Die Sanierungsrate liegt seit 2005 praktisch unverändert bei etwa 1 Prozent pro Jahr, in WEG noch deutlich darunter.