Lernen Sie unsere Stärken kennen!

Mit unserem engagierten Team und bewährten Partnern gewährleisten wir Ihnen eine perfekte Rundum-Dienstleistung nach Maß, individuellen Service und breitgefächertes Know-how in allen Fragen der Immobilien­­verwaltung, WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentums­verwaltung und Vermieter­service. Seit Gründung der Hausverwaltung Stähler im Jahr 2005 liegt die Betreuung von 125 Häusern mit rund 1.000 Einheiten in unserer Verantwortung. Auch Ihre Immobilie ist bei uns in besten Händen.

Der persönliche Kontakt zu den Eigentümern, Beiräten und Mietern ist uns wichtig und ist das Fundament unserer Dienstleistung. Dazu gehören durchgängige Telefonzeiten (9 bis 16 Uhr), schnelle Kommunikation per E-Mail und der Service-Zugang für unser Kunden.

WEG - Verwaltung

Seit 20 Jahren sind wir spezialisiert auf die Verwaltung von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG).

Sonder­eigentum

Gerne werden wir auch als Sondereigentumsverwalter für Sie tätig.
Sprechen Sie uns an!

Vermieter­service

Von der Kündigung des scheidenden Mieters bis zur Auswahl eines passenden Neumieters – Wir kümmern uns für Sie!

Verkauf

Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn sie professionelle Unterstützung beim Verkauf Ihrer Wohnung benötigen.

Objektservice

Unsere Mitarbeiter kümmern sich vor Ort um (fast) jeden kleinen und größeren Wunsch der Eigentümer und Anwohner.

News

Bleiben Sie auf dem Laufenden.

Der Geschäfts­ordnungs­beschluss

Das Wohnungseigentumsgesetz macht keine Vorgaben zur Durchführung der Eigentümerversammlung. Dies obliegt dem Verwalter. Über Geschäftsordnungsbeschlüsse können die Eigentümer jedoch Einfluss nehmen. Professionelle WEG-Verwaltung beinhaltet regel¬mäßige Eigentümerversammlungen, deren Ablauf und Durchführung der Verwalter festlegt. Die Wohnungseigentümer haben es jedoch in der Hand, den Ablauf der Eigentümerversammlung zu beeinflussen.

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Bestands­aufnahme für Gebäude mit Gasetagen­heizungen

Auf Eigentümer und Verwalter von Gebäuden mit Etagenheizungen kommt 2024 auch eine Art Bestandsaufnahme der Beheizung ihres Gebäudes zu. Zusammengefasst wird dies in § 71n GEG geregelt. Bis zum 31. Dezember 2024 sollen Verwaltungen eine detailreiche Datenerhebung unter den Wohnungseigentümern zu deren Etagenheizungen (gehören zum Sondereigentum) vornehmen.

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Hydraulischer Abgleich

In Zeiten von knappen Energieressourcen ist der hydraulische Abgleich und das damit verbundene Einsparpotenzial von Heizungsanlagen beim Gesetzgeber in den Vordergrund gerückt, Bei dem Vorgang werden die unterschiedlichen Widerstände der Heizkörper angeglichen, indem die Komponenten der Anlage – also Heizkörper, Thermostatventile, Pumpen und Rohre – optimal aufeinander

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Wir sind für Sie da!

Jetzt Termin vereinbaren:

Tel.: 02732 55 96 00

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