Lernen Sie unsere Stärken kennen!
Mit unserem engagierten Team und bewährten Partnern gewährleisten wir Ihnen eine perfekte Rundum-Dienstleistung nach Maß, individuellen Service und breitgefächertes Know-how in allen Fragen der Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentumsverwaltung und Vermieterservice. Seit Gründung der Hausverwaltung Stähler im Jahr 2005 liegt die Betreuung von 125 Häusern mit rund 1.000 Einheiten in unserer Verantwortung. Auch Ihre Immobilie ist bei uns in besten Händen.
WEG - Verwaltung
Sondereigentum
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Vermieterservice
Balkonkraftwerk in der WEG – Versicherungsschutz und Nachweispflicht
Balkonkraftwerk in der WEG – Versicherungsschutz und Nachweispflicht Immer mehr Wohnungseigentümer und Mieter nutzen Balkonkraftwerke, um eigenen Solarstrom zu erzeugen. Neben der erforderlichen Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft sollten dabei auch die Versicherungsanforderungen beachtet werden. Was ist zu versichern? Bei einem privat angeschafften Balkonkraftwerk kommen insbesondere zwei Versicherungen in
Der Geschäftsordnungsbeschluss
Das Wohnungseigentumsgesetz macht keine Vorgaben zur Durchführung der Eigentümerversammlung. Dies obliegt dem Verwalter. Über Geschäftsordnungsbeschlüsse können die Eigentümer jedoch Einfluss nehmen. Professionelle WEG-Verwaltung beinhaltet regel¬mäßige Eigentümerversammlungen, deren Ablauf und Durchführung der Verwalter festlegt. Die Wohnungseigentümer haben es jedoch in der Hand, den Ablauf der Eigentümerversammlung zu beeinflussen.
Bestandsaufnahme für Gebäude mit Gasetagenheizungen
Auf Eigentümer und Verwalter von Gebäuden mit Etagenheizungen kommt 2024 auch eine Art Bestandsaufnahme der Beheizung ihres Gebäudes zu. Zusammengefasst wird dies in § 71n GEG geregelt. Bis zum 31. Dezember 2024 sollen Verwaltungen eine detailreiche Datenerhebung unter den Wohnungseigentümern zu deren Etagenheizungen (gehören zum Sondereigentum) vornehmen.