Lernen Sie unsere Stärken kennen!

Mit unserem engagierten Team und bewährten Partnern gewährleisten wir Ihnen eine perfekte Rundum-Dienstleistung nach Maß, individuellen Service und breitgefächertes Know-how in allen Fragen der Immobilien­­verwaltung, WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentums­verwaltung und Vermieter­service. Seit Gründung der Hausverwaltung Stähler im Jahr 2005 liegt die Betreuung von 125 Häusern mit rund 1.000 Einheiten in unserer Verantwortung. Auch Ihre Immobilie ist bei uns in besten Händen.

Der persönliche Kontakt zu den Eigentümern, Beiräten und Mietern ist uns wichtig und ist das Fundament unserer Dienstleistung. Dazu gehören durchgängige Telefonzeiten (9 bis 16 Uhr), schnelle Kommunikation per E-Mail und der Service-Zugang für unser Kunden.

WEG - Verwaltung

Seit 20 Jahren sind wir spezialisiert auf die Verwaltung von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG).

Sonder­eigentum

Gerne werden wir auch als Sondereigentumsverwalter für Sie tätig.
Sprechen Sie uns an!

Vermieter­service

Von der Kündigung des scheidenden Mieters bis zur Auswahl eines passenden Neumieters – Wir kümmern uns für Sie!

Verkauf

Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn sie professionelle Unterstützung beim Verkauf Ihrer Wohnung benötigen.

Objektservice

Unsere Mitarbeiter kümmern sich vor Ort um (fast) jeden kleinen und größeren Wunsch der Eigentümer und Anwohner.

News

Bleiben Sie auf dem Laufenden.

Glasfaser-Anschlüsse für Ihre Eigen­tümer­ge­mein­schaft

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, eine schnelle Internetverbindung ist heute wichtig denn je. Gerade die Pandemie hat mit Home-Office und Home-Schooling die Notwendigkeit einer schnellen Internetverbindung in vielen Haushalten aufgezeigt. Bestehende Technologien, wie z.B. VDSL, kommen hier oft an ihre Kapazitätsgrenzen. Glasfaser-Anschlüsse bieten mehr Zukunftssicherheit. Doch Glasfaser-Kabel

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Klickanleitungen zur Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform in „Mein ELSTER“

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, in den letzten Wochen erreichen uns viele Anfragen zu den Feststellungserklärungen der Grundsteuerreform. Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer sind Sie aufgefordert, in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab sofort über

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Energiekostenexplosion – Was ist zu tun?

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, die steigenden Energiepreise sind in aller Munde und stellen gerade auch für Sie als Eigentümer/Vermieter einer Eigentumswohnung eine große Herausforderung dar. Kann ich als Vermieter die Kosten vollständig an meine Mieter weitergeben? Bin ich als Eigentümer verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen

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Wir sind für Sie da!

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Tel.: 02732 55 96 00

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