Hydraulischer Abgleich

In Zeiten von knappen Energieressourcen ist der hydraulische Abgleich und das damit verbundene Einsparpotenzial von Heizungsanlagen beim Gesetzgeber in den Vordergrund gerückt, Bei dem Vorgang werden die unterschiedlichen Widerstände der Heizkörper angeglichen, indem die Komponenten der Anlage – also Heizkörper, Thermostatventile, Pumpen und Rohre – optimal aufeinander abgestimmt werden. Dadurch werden die Heizkörper stets mit der richtigen Menge Heizwasser versorgt, um das Effizienzpotenzial des Heizsystems voll auszuschöpfen.

Der hydraulische Abgleich gehört bei der Erneuerung einer Heizungsanlage schon seit Langem zu den anerkannten Regeln der Technik. In Wohnungseigentümergemeinschaften bedarf es dafür in den meisten Fällen einer Abstimmung. Für Gebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten greift die gesetzliche Frist, ihn bis 30. September 2023 durchgeführt zu haben. Viele Immobilienverwaltungen konnten diesen Termin aufgrund des immensen Organisationsaufwands und der mangelnden Kapazitäten bei den Handwerksbetrieben allerdings nicht halten. Darauf hat der VDIV Deutschland den Gesetzgeber bereits mehrfach hingewiesen.

In diesem Jahr ist der Abgleich nun auch in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten verpflichtend bis 30. September 2024. Ab Januar 2024 wird zudem erstmals im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Durchführung des hydraulischen Abgleichs bei der Erneuerung eines „Heizungssystems mit Wasser als Wärmeträger“ als gesetzliche Pflicht verankert. Wird er nicht ausgeführt, droht ein Bußgeld (§60c GEG).

Die Maßnahme wird für die Wohnungseigentümer und Immobilienverwaltungen mehr an Bedeutung gewinnen.