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IMMOBILIENWELT

Schlagwort: Geschäftsordnungsbeschluss

Der Geschäfts­ordnungs­beschluss

Das Wohnungseigentumsgesetz macht keine Vorgaben zur Durchführung der Eigentümerversammlung. Dies obliegt dem Verwalter. Über Geschäftsordnungsbeschlüsse können die Eigentümer jedoch Einfluss nehmen. Professionelle WEG-Verwaltung beinhaltet regel¬mäßige

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Unsere Kunden schätzen ...

… den direkter Kontakt zur Verwalterin und zum Team.
… schnelle und unkomplizierte Kommunikation durch geregelte Telefonzeiten und E-Mail.
… die Qualifikation, Berufserfahrung und fundiertes Immobilienwissen der Verwalterin und des Teams.
… die detaillierten und verständlichen Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne.
… die Eigentümerversammlungen im einladenden Besprechungsraum bei uns im Haus.
… unsere detaillierten Kenntnisse über das Verwaltungsobjekt durch regelmäßige Objektbegehungen.
… die schnelle Vermittlung von Aufträgen/Handwerkern.
… kurze Vertragslaufzeiten durch 2-Jahresverträge – unser Anspruch ist es durch Leistung zu überzeugen.
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